Vormerkung

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Vormerkung

Beim Begehren "Eigentumsrecht-Vormerkung" sind die Angaben in den Feldern "Berechtigte Person" und "Einlage" obligatorisch. Es bestehen außerdem die Optionen, mehrere Anteile anzugeben und rechts einen Vormerkungshinweis anzuführen.

 

Begehren_Vormerkung