Anmerkung

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Anmerkung

 

Bei Anmerkungsbegehren im Eigentumsrecht kann eine berechtigte Person ausgewählt werden. Es muss auch eine bestehende oder neue Liegenschaft ausgewählt werden. Zusätzlich muss definiert werden, bei welchen Anteilen eine Anmerkung eingetragen werden sollen. Bei bestehenden Liegenschaften können dann neue Anteile oder eine bestehende B-Laufnummer gewählt werden. Bei einer neuen Liegenschaft können nur neue Anteile befüllt werden. Anteile (sowohl bestehende als auch neue) können über den pluswhite-Button hinzugefügt und über den deletesmall-Button wieder entfernt werden.

 

EGAnmerkung1

 

Auf der rechten Seite muss ein Gegenstand aus der Auswahlliste gewählt werden. Zusätzlich kann auch ein Eintragungszusatz angegeben werden.

 

EGAnmerkung2

 

Folgende Gegenstände stehen für die Anmerkung zur Verfügung:

 

EGAnmerkung3

EGAnmerkung4

 

Je nach gewähltem Gegenstand kann der Tab Gebühreninformation befüllt werden oder auch nicht. Der Tab Urkunden kann bei jedem Gegenstand angewählt und befüllt werden.

 

Tab Gebühreninformation

 

Auf der linke Seiten des Tab Gebühreninformation kann die Art der Gebührenentrichtung im Feld Gebühreninformation festgesetzt werden. Bei Selbstberechnung oder Gebührenvorschreibung müssen keine weiteren Daten erfasst werden. Bei der Auswahl Gebührenbefreiung muss ein Gebührenbefreiungstext angegeben werden.

 

Gebühreninformation

 

GBGebuehren1

 

Wird Gebühreneinzug gewählt, so muss eine Person aus dem Antrag ausgewählt werden. Dann kann dieser Person ein Konto mit IBAN und optional BIC hinzugefügt werden. Zusätzlich kann ein maximaler Einzugsbetrag im Feld Maximalbetrag festgesetzt werden.

 

GBGebuehren2

Bei allen Gebührenentrichtungsarten ist es optional auch möglich einen Gebührenfreitext zu befüllen.

 

Bemessungsgrundlage

 

In einem Begehren können Angaben zur Bemessungsgrundlage gemacht werden. Wird unter Bemessungsgrundlage "Grundlagendaten" ausgewählt dann kann ein Betrag, eine Referenznummer und eine Erfassungsnummer erfasst werden.

 

GBBMG1

 

Wurde die komplette Bemessungsgrundlage bereits in einem anderen Eintragungsbegehren erfasst, kann auf dieses Begehren Referenziert werden, in dem man unter Bemessungsgrundlage "Referenz auf Begehren" auswählt.Dann kann ein Begehren auf das referenziert werden soll ausgewählt werden. Hier kann dann im Fall eines Containers auch der Antrag gewechselt werden, wenn das zu referenzierende Begehren in einem anderen Antrag des Containers liegt..

 

GBBMG2

Der Bemessungsgrundlage können eine oder mehrere (bis zu 20) Vorgangsnummern des Finanzamts über den pluswhite-Button hinzugefügt werden, wenn als Gebührenentrichtungsart Selbstberechnung ausgewählt wurde. Bestehende Einträge können mittels deletesmall-Button wieder entfernt werden. Bestehende Einträge können hier direkt bearbeitet und editiert werden. Die Vorgangsnummer besteht aus Finanzamtsnummer (FA Nr), Laufnummer (LNr), Jahr, Veräußerer Nr und fortlaufender Nr Veräußerer. es müssen alle Felder befüllt werden, damit die Vorgangsnummer als korrekt erfasst gilt.

 

GBVorgangsnummern

 

Tab Urkunden

Urkunden müssen vorab im Antrag erfasst sein, bevor sie hier von der rechten Seite dem Begehren zugeordnet werden können. Die Zuordnung erfolgt durch einen Klick auf die Urkunde auf der rechten Seite. Der Urkunde kann in Verbindung mit diesem Begehren optional auch ein Kapitel angefügt werden. Wurde eine Urkunde einem falschen Begehren zugeordnet, so kann sie über den deletesmall-Button wieder aus dem Begehren entfernt werden.

 

GBUrkundenBegehren

 

Es besteht auch die Möglichkeit alle Urkunden aus dem Antrag in das Begehren zu übernehmen. Dazu kann die Funktion alle Urkunden übernehmen über der Liste auf der rechten Seite verwenden werden :

 

GBAlleUrkunden