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In der Eigentumsrechtsberichtigung kann eine berechtigte Person ausgewählt werden. Es muss auch eine bestehende oder neue Liegenschaft ausgewählt werden. Zusätzlich muss definiert werden, welche Anteile berichtigt werden sollen. Bei bestehenden Liegenschaften können dann neue Anteile oder eine bestehende B-Laufnummer gewählt werden. Bei einer neuen Liegenschaft können nur neue Anteile befüllt werden. Anteile (sowohl bestehende als auch neue) können über den -Button hinzugefügt und über den
-Button wieder entfernt werden.
Der Gegenstand der Berichtigung kann als Freitext auf der rechten Seite angegeben werden. Zusätzlich kann auch ein Eintragungszusatz angegeben werden.
Auf der linke Seiten des Tab Gebühreninformation kann die Art der Gebührenentrichtung im Feld Gebühreninformation festgesetzt werden. Bei Selbstberechnung oder Gebührenvorschreibung müssen keine weiteren Daten erfasst werden. Bei der Auswahl Gebührenbefreiung muss ein Gebührenbefreiungstext angegeben werden.
Gebühreninformation
Wird Gebühreneinzug gewählt, so muss eine Person aus dem Antrag ausgewählt werden. Dann kann dieser Person ein Konto mit IBAN und optional BIC hinzugefügt werden. Zusätzlich kann ein maximaler Einzugsbetrag im Feld Maximalbetrag festgesetzt werden.
Bei allen Gebührenentrichtungsarten ist es optional auch möglich einen Gebührenfreitext zu befüllen.
Bemessungsgrundlage
In einem Begehren können Angaben zur Bemessungsgrundlage gemacht werden. Wird unter Bemessungsgrundlage "Grundlagendaten" ausgewählt dann kann ein Betrag, eine Referenznummer und eine Erfassungsnummer erfasst werden.
Wurde die komplette Bemessungsgrundlage bereits in einem anderen Eintragungsbegehren erfasst, kann auf dieses Begehren Referenziert werden, in dem man unter Bemessungsgrundlage "Referenz auf Begehren" auswählt.Dann kann ein Begehren auf das referenziert werden soll ausgewählt werden. Hier kann dann im Fall eines Containers auch der Antrag gewechselt werden, wenn das zu referenzierende Begehren in einem anderen Antrag des Containers liegt..
Der Bemessungsgrundlage können eine oder mehrere (bis zu 20) Vorgangsnummern des Finanzamts über den -Button hinzugefügt werden, wenn als Gebührenentrichtungsart Selbstberechnung ausgewählt wurde. Bestehende Einträge können mittels
-Button wieder entfernt werden. Bestehende Einträge können hier direkt bearbeitet und editiert werden. Die Vorgangsnummer besteht aus Finanzamtsnummer (FA Nr), Laufnummer (LNr), Jahr, Veräußerer Nr und fortlaufender Nr Veräußerer. es müssen alle Felder befüllt werden, damit die Vorgangsnummer als korrekt erfasst gilt.
Urkunden müssen vorab im Antrag erfasst sein, bevor sie hier von der rechten Seite dem Begehren zugeordnet werden können. Die Zuordnung erfolgt durch einen Klick auf die Urkunde auf der rechten Seite. Der Urkunde kann in Verbindung mit diesem Begehren optional auch ein Kapitel angefügt werden. Wurde eine Urkunde einem falschen Begehren zugeordnet, so kann sie über den -Button wieder aus dem Begehren entfernt werden.
Es besteht auch die Möglichkeit alle Urkunden aus dem Antrag in das Begehren zu übernehmen. Dazu kann die Funktion alle Urkunden übernehmen über der Liste auf der rechten Seite verwenden werden :