Anforderung Trennstücktabelle

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Anforderung Trennstücktabelle

Bei der Antragsart "Anforderung Trennstücktabelle" sind OE, Akt und Benutzer Pflichtfelder. Die Organisationseinheit wird auf die OE, die Sie rechts oben in NOTAwork ausgewählt haben, gesetzt. Als Akt wird der in der OE hinterlegte Standard-Akt für Grundbuchanträge ausgewählt und als Benutzer wird der eingeloggte Benutzer gesetzt. Alle drei Felder lassen Sie vor dem erstmaligen Speichern noch abändern, sollten die Standardwerte in diesem Fall nicht korrekt sein. Wenn in der OE eine Standard GB-Vollmacht eingegeben wurde, so wird diese hier ebenfalls automatisch ausgefüllt und kann sollte sie für diesen Antrag nicht korrekt sein abgeändert werden.

 

Die Leistungsbezeichnung wird automatisch auf den hinterlegten Bezeichnungswert der Standardleistung gesetzt und kann nur überarbeitet werden, wenn Sie das Kontrollkästchen vor der Bezeichnung abhaken. Dann können Sie manuell eine eigene Leistungsbezeichnung vergeben. Sollten Sie doch wieder die automatische Leistungsbezeichnung mit dem Antrag abspeichern wollen, können Sie das Kontrollkästchen einfach wieder aktivieren. Beachten Sie aber bitte, dass die von Ihnen gewählte manuelle Bezeichnung dadurch verloren geht.

 

Die Eingabe des zuständigen Gerichts ist für einen gültigen GB-WebERV Antrag pflicht. Das Gericht ist eine Liste aller Gerichte mit Autovervollständigung und kann über Name gesucht und dann ausgewählt werden.

 

Zusätzlich müssen auf der linken Seite die Plandaten der Trennstücktabelle in Form von BEV-Geschäftsfallnummer und BEV-Sicherheitscode angegeben werden.

GBTST1

 

 

GBTST2