Veräußerungsverbot Wohnbauförderung - Eintragung

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Veräußerungsverbot Wohnbauförderung - Eintragung

Für die Eintragung des Veräußerungsverbot im Rahmen der Wohnbauförderung muss eine Einlage und ein Bundesland bzw. Gesetzesreferenz gewählt werden:

 

VVWBF

 

Wird als Bundesland Tirol oder Vorarlberg eingetragen, so muss darunter zusätzlich ein Eintragungstext erfasst werden:

 

eintragungstext

 

Auf der rechten Seite  haben Sie die Möglichkeit die betroffenen B-Laufnummern anzugeben, wenn nicht die gesamte Liegenschaft betroffen ist. Anteile können über pluswhite-Button hinzugefügt und über den deletesmall-Button wieder entfernt werden.

 

BLNRAdressAenderung

 

Tab Urkunden

Urkunden müssen vorab im Antrag erfasst sein, bevor sie hier von der rechten Seite dem Begehren zugeordnet werden können. Die Zuordnung erfolgt durch einen Klick auf die Urkunde auf der rechten Seite. Der Urkunde kann in Verbindung mit diesem Begehren optional auch ein Kapitel angefügt werden. Wurde eine Urkunde einem falschen Begehren zugeordnet, so kann sie über den deletesmall-Button wieder aus dem Begehren entfernt werden.

 

GBUrkundenBegehren

 

Es besteht auch die Möglichkeit alle Urkunden aus dem Antrag in das Begehren zu übernehmen. Dazu kann die Funktion alle Urkunden übernehmen über der Liste auf der rechten Seite verwenden werden :

 

GBAlleUrkunden