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Für die Eintragung des Veräußerungsverbot im Rahmen der Wohnbauförderung muss eine Einlage und ein Bundesland bzw. Gesetzesreferenz gewählt werden:
Wird als Bundesland Tirol oder Vorarlberg eingetragen, so muss darunter zusätzlich ein Eintragungstext erfasst werden:
Auf der rechten Seite haben Sie die Möglichkeit die betroffenen B-Laufnummern anzugeben, wenn nicht die gesamte Liegenschaft betroffen ist. Anteile können über -Button hinzugefügt und über den
-Button wieder entfernt werden.
Urkunden müssen vorab im Antrag erfasst sein, bevor sie hier von der rechten Seite dem Begehren zugeordnet werden können. Die Zuordnung erfolgt durch einen Klick auf die Urkunde auf der rechten Seite. Der Urkunde kann in Verbindung mit diesem Begehren optional auch ein Kapitel angefügt werden. Wurde eine Urkunde einem falschen Begehren zugeordnet, so kann sie über den -Button wieder aus dem Begehren entfernt werden.
Es besteht auch die Möglichkeit alle Urkunden aus dem Antrag in das Begehren zu übernehmen. Dazu kann die Funktion alle Urkunden übernehmen über der Liste auf der rechten Seite verwenden werden :