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Im Tab Urkunden können über den -Button hinzugefügt werden. Bestehende Einträge können mittels
-Button wieder entfernt werden. Bestehende Einträge können hier direkt bearbeitet und editiert werden. Alle Urkunden benötigen unabhängig vom Archiv ein Urkundendatum und einen Dokumententyp. Der Dokumenttyp ist eine Liste mit Autovervollständigung und kann daher über Name gesucht und dann ausgewählt werden. Eine gänzlich freie Eingabe ist hier ebenfalls möglich. Die Bemerkung ist bei allen Arten von Urkunden optional und kann befüllt werden. Bitte beachten Sie, dass es inhaltliche Gründe geben kann, dass ein Bemerkungsfeld befüllt werden muss. Je nach Art des Archivs müssen zusätzlich unterschiedliche Eingaben durchgeführt werden:
Bei CyberDoc-Urkunden werden Amtsstellencode und Laufnummer aus der OE des Antrags bereits vorbefüllt, können aber, sofern es sich um eine fremde CyberDoc-Urkunde handelt auch manuell übersteuert werden. Zusätzlich müssen Archivcode und Art der Urkunde (N, G, S, P) erfasst werden. Die Prüfziffer wird nach Eingabe aller Daten automatisch berechnet und dient der Kontrolle der korrekten Eingabe der Daten.
Wenn dem Antrag ein PDF als Beilage hinzugefügt werden soll muss die PDF-Auswahl gedrückt werden:
Es öffnet sich dann der Dokumentenordner des Aktes, aus dem das gewünschte PDF selektiert werden kann und die Auswahl mit dem OK-Button bestätigt werden muss.
Bei Archivium-Urkunden muss nur der Archivierungscode eingegeben werden. Die Prüfziffer wird durch das System automatisch berechnet und dient zur Kontrolle der korrekten Eingabe des Codes.
Urkunden aus dem Beglaubigungsarchivs müssen Dienststelle (maximal 3-stellige Zahl), Geschäftsabteilung (maximal 3-stellige Zahl), Gattung (ein Buchstabe), Aktenzahl (maximal 6-stellige Zahl), Jahr (vierstellige Jahreszahl) und Urkunden-ID (vierstellige ID) besitzen.
Urkunden aus dem Justizarchiv müssen eine Gerichtskennung, Laufnummer, Jahr und Postion besitzen.
Urkunden, die als Papierarchiv angehängt werden, benötigen einen Dokumenthinweis. Normalerweise werden Urkunden als Papierarchiv angehängt, wenn ein Papieroriginal an das Gericht per Post oder Boten übermittelt werden muss oder die Beilage nicht elektronisch übertragen werden kann (Größe, Menge, etc.)
Urkunden aus dem BAIK-Archiv müssen einen Zugriffscode besitzen.
Jeder Urkunde können eine oder mehrere (bis zu 20) Vorgangsnummern des Finanzamts über den -Button hinzugefügt werden. Bestehende Einträge können mittels
-Button wieder entfernt werden. Bestehende Einträge können hier direkt bearbeitet und editiert werden. Die Vorgangsnummer besteht aus Finanzamtsnummer (FA Nr), Laufnummer (LNr), Jahr, Veräußerer Nr und fortlaufender Nr Veräußerer. es müssen alle Felder befüllt werden, damit die Vorgangsnummer als korrekt erfasst gilt.