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Bei der Anmerkung im Wohnungseigentum können eine oder zwei Personen hinzugefügt werden. Personen können über -Button hinzugefügt und über den
-Button wieder entfernt werden. Es muss außerdem eine bestehende oder neue Einlage eingetragenen werden, auf die sich diese Anmerkung bezieht. Man kann zusätzlich noch eine Gesetzesgrundlage und einen Eintragungszusatz erfassen. Beide Felder sind hier optional und müssen nicht ausgefüllt werden.
Es gibt drei Arten der Anmerkung:
Bei der Zusage der Einräumung von Wohnungseigentum ist die Objektbezeichnung und eine Tagebuchzahl (TZ und Jahr) anzugeben. Beide Eingaben sind Pflichtfelder.
Bei der Übertragung der Zusage von Wohnungseigentum ist eine Objektbezeichnung einzugeben. Dieses Feld ist ein Pflichtfeld.
Wurde die Anmerkung der vorbehaltenen Verpfändung ausgewählt, muss der Typ des Pfandrechtes (Höchst- oder Festbetrag) gesetzt werden. Bei Festbetragspfandrechten können nur ein vorangestellter Zusatz, ein Betrag, eine Währung, die Eingaben von Zinsen, Verzugszinsen, Zinseszinsen und der Nebengebührensicherstellung mit Prozentsatz (nicht bei Nebengebührensicherstellung)Betragsfeld, Währung und einem nachgestellten Zusatz erfasst werden.
Bei Höchstbetragspfandrechten können nur ein vorangestellter Zusatz, ein Betrag und eine Währung erfasst werden.
Urkunden müssen vorab im Antrag erfasst sein, bevor sie hier von der rechten Seite dem Begehren zugeordnet werden können. Die Zuordnung erfolgt durch einen Klick auf die Urkunde auf der rechten Seite. Der Urkunde kann in Verbindung mit diesem Begehren optional auch ein Kapitel angefügt werden. Wurde eine Urkunde einem falschen Begehren zugeordnet, so kann sie über den -Button wieder aus dem Begehren entfernt werden.
Es besteht auch die Möglichkeit alle Urkunden aus dem Antrag in das Begehren zu übernehmen. Dazu kann die Funktion alle Urkunden übernehmen über der Liste auf der rechten Seite verwenden werden :