Anmerkung Veräußerung

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Anmerkung Veräußerung

Bei der Ranganmerkung zur beabsichtigen Veräußerung muss der Beschlussempfänger ausgewählt werden. Das kann entweder der Antragsvertreter oder eine andere Person sein. Soll eine andere Person Beschlussempfänger sein, so muss diese ausgewählt werden. Der Gegenstand der Ranganmerkung ist entweder eine gesamte Liegenschaft (bestehend oder neu), bestehende und/oder neue Anteile einer Liegenschaft oder Grundstücke. Eine Mischung von Anteilen und Grundstücken ist nicht möglich. Anteile (sowohl bestehende als auch neue) können über pluswhite-Button hinzugefügt und über den deletesmall-Button wieder entfernt werden.

 

ROVA ROVA1

 

Auch Grundstücke können über pluswhite-Button hinzugefügt und über den deletesmall-Button wieder entfernt werden.

 

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Zusätzlich kann auch ein Eintragungszusatz angegeben werden.

 

Eintragungszusatz

 

Tab Urkunden

Urkunden müssen vorab im Antrag erfasst sein, bevor sie hier von der rechten Seite dem Begehren zugeordnet werden können. Die Zuordnung erfolgt durch einen Klick auf die Urkunde auf der rechten Seite. Der Urkunde kann in Verbindung mit diesem Begehren optional auch ein Kapitel angefügt werden. Wurde eine Urkunde einem falschen Begehren zugeordnet, so kann sie über den deletesmall-Button wieder aus dem Begehren entfernt werden.

 

GBUrkundenBegehren

 

Es besteht auch die Möglichkeit alle Urkunden aus dem Antrag in das Begehren zu übernehmen. Dazu kann die Funktion alle Urkunden übernehmen über der Liste auf der rechten Seite verwenden werden :

 

GBAlleUrkunden