Anmerkung d. Rangordnung f. d. beabsichtigte Verpfändung

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Anmerkung d. Rangordnung f. d. beabsichtigte Verpfändung

 

Bei der Ranganmerkung für die beabsichtigte Verpfändung muss der Beschlussempfänger ausgewählt werden. Das kann entweder der Antragsvertreter oder eine andere Person sein. Soll eine andere Person Beschlussempfänger sein, so muss diese ausgewählt werden. Der Gegenstand der Ranganmerkung ist entweder eine gesamte Liegenschaft (bestehend oder neu) oder bestehende und/oder neue Anteile einer Liegenschaft. Anteile (sowohl bestehende als auch neue) können über pluswhite-Button hinzugefügt und über den deletesmall-Button wieder entfernt werden. Ganz oben kann eine berechtigte Person als Buchberechtigter angegeben werden. Diese Eingabe ist optional.

 

ROVP

 

 

Auf der rechten Seite muss der Typ des Pfandrechts gewählt werden. Je nach Auswahl werden zusätzliche Eingabefelder angezeigt.

 

ROVP2ROVP1

Bei Höchstbetragspfandrechten können nur ein vorangestellter Zusatz, ein Betrag und eine Währung erfasst werden. Bei Festbetragspfandrechten kommen zu diesen drei Eingaben noch die Eingaben von Zinsen, Verzugszinsen, Zinseszinsen und der Nebengebührensicherstellung mit Prozentsatz (nicht bei Nebengebührensicherstellung)Betragsfeld, Währung und einem nachgestellten Zusatz hinzu.

 

Ungeachtet des Typs kann bei der Ranganmerkung für die beabsichtigte Verpfändung auch die Bedingung gemäß §53 GBG begehrt werden. Dazu muss nur das Kontrollkästchen angehakt werden.

 

Zusätzlich kann auch ein Eintragungszusatz angegeben werden.

 

Eintragungszusatz

 

Tab Gebühreninformation

 

Auf der linke Seiten des Tab Gebühreninformation kann die Art der Gebührenentrichtung im Feld Gebühreninformation festgesetzt werden. Bei Selbstberechnung oder Gebührenvorschreibung müssen keine weiteren Daten erfasst werden. Bei der Auswahl Gebührenbefreiung muss ein Gebührenbefreiungstext angegeben werden.

 

Gebühreninformation

 

GBGebuehren1

 

Wird Gebühreneinzug gewählt, so muss eine Person aus dem Antrag ausgewählt werden. Dann kann dieser Person ein Konto mit IBAN und optional BIC hinzugefügt werden. Zusätzlich kann ein maximaler Einzugsbetrag im Feld Maximalbetrag festgesetzt werden.

 

GBGebuehren2

Bei allen Gebührenentrichtungsarten ist es optional auch möglich einen Gebührenfreitext zu befüllen.

 

Tab Urkunden

Urkunden müssen vorab im Antrag erfasst sein, bevor sie hier von der rechten Seite dem Begehren zugeordnet werden können. Die Zuordnung erfolgt durch einen Klick auf die Urkunde auf der rechten Seite. Der Urkunde kann in Verbindung mit diesem Begehren optional auch ein Kapitel angefügt werden. Wurde eine Urkunde einem falschen Begehren zugeordnet, so kann sie über den deletesmall-Button wieder aus dem Begehren entfernt werden.

 

GBUrkundenBegehren

 

Es besteht auch die Möglichkeit alle Urkunden aus dem Antrag in das Begehren zu übernehmen. Dazu kann die Funktion alle Urkunden übernehmen über der Liste auf der rechten Seite verwenden werden :

 

GBAlleUrkunden